GÉRALDINE LENAERTS
Französische Rechtsanwältin in Strasbourg seit 2014
Sie erhalten bei mir Rechtsbeistand, Beratung und die Vertretung Ihrer Interessen in Bezug auf Rechtsstreite, die im täglichen Leben vorkommen.
Meine Muttersprache ist französisch, ich spreche auch perfekt deutsch und habe sehr gute Englischkenntnisse. Ich kann sowohl mündlich als auch schriftlich mit Ihnen in diesen drei Sprachen kommunizieren.
Seit 2018 arbeite ich als selbständige Rechtsanwältin in Frankreich. Davor war ich drei Jahre als deutsch-französische Mitarbeiterin in Rechtsanwaltskanzleien in Strasbourg tätig.
Im Laufe meiner beruflichen Tätigkeit habe ich mich auf verschiedenen Rechtsgebiete spezialisiert und werde heute vor allem als Rechtsbeistand von Privatpersonen im Strafrecht, Verkehrsrecht, bei Schadensersatzforderungen sowie im Ausländer- und Asylrecht tätig.
Durch mein französisches Diplom in Menschenrechtsfragen kann ich für Privatpersonen als Rechtsbeistand und zur Verteidigung Ihrer Interessen vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte auftreten.
Ich versuche im Rahmen meines Mandats die Bedürfnisse und Probleme der Mandanten wahrzunehmen,um eine angemessene Lösung zu finden, sei es außergerichtlich oder/und vor Gericht.
Ich bearbeite jeden Fall persönlich.
KOMPETENZENBEREICHE
STRAFRECHT
-
Verteidigung von Opfern oder Tätern beziehungsweise Angeklagte vor allen französischen Strafgerichten (Tribunal de Police, Tribunal Correctionnel et Cour d’Assises)
-
Beistand im Rahmen des Polizeigewahrsams und im Ermittlungsverfahren
-
Beratung und Beistand bei Anträgen auf Erleichterungen im Strafvollzug und im Rahmen von Disziplinarverfahren
VERKEHRSRECHT
-
Verteidigung im Rahmen von Verfahren wegen Alkohol und Drogen im Straßenverkehr
-
Anfechtung von Punkteentzug durch das französische Verkehrszentralregister, oder von Bußgeldern für Geschwindigkeitsüberschreitung und wegen Parkverstoß
-
Verteidigung im Rahmen von Verfahren wegen Verstößen gegen die französische Straßenverkehrsordnung
-
Verteidigung im Rahmen eines Führerscheinentzugs
SCHADENSERSATZFORDERUNG
-
Vertretung im Rahmen von Unfällen im Alltag, Straßenunfällen, medizinischen Falschbehandlung
-
Beratung und Rechtsbeistand zur Geltendmachung von Schadensersatzforderung nach einem Unfall
-
Beistand bei Gutachterterminen
-
Rechtsbeistand im Rahmen der außergerichtlichen Schadensersatzforderung und der Schadensersatzforderung vor dem zuständigen Gericht
AUSLÄNDER- UND ASYLRECHT
-
Vertretung im Rahmen der Haft zur Abschiebung, Identitätskontrolle, Festnahme, Gewahrsam
-
Hilfe bei Anträgen auf Erteilung von Aufenthaltstiteln und Erhebung von Anfechtungsklagen bei Abweisung des Asylantrags
-
Asylanträge
-
Rechtsbeistand im Falle von Abschiebungsentscheidungen (OQTF, IRTF, …)
ANDERE KOMPETENZENBEREICHE
-
Haftpflicht
-
Familienrecht
-
Jugendrecht
-
Zwangseinweisungen
-
Exequaturverfahren, Verfahren zur Vollstreckbarerklärung
-
Anträge vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte
HONORARE
Beim ersten Termin werden die Honorare besprochen und festgelegt. Eine Honorarvereinbarung wird unterschrieben.
Die Honorare werden wie folgt festgelegt :
-
Pauschalhonorar : Ein solches Honorar wird generell für einfache Fälle vorgeschlagen, für welche im Vorhinein die Tätigkeiten und das Arbeitsvolumen festgelegt werden können.
-
Stundenhonorar : Dieses Honorar beinhaltet alle Tätigkeiten, wie zum Beispiel Korrespondenzen, Telefonate, Gerichtstermine, Schriftsätze.
Erfolgshonorar : Es handelt sich um ein zusätzliches Honorar, welches zu einem der beiden vorgenannten Honorare hinzuberechnet wird. Das Erfolgshonorar berechnet sich nach einem bestimmten Prozentsatz vom für den Mandanten durch die Arbeit des Rechtsanwalts erziehlten Gewinns oder eines ersparten Aufwand.
Prozesskostenhilfe
Ich werde auch im Rahmen der Prozesskostenhilfe tätig und helfe Ihnen bei den Anträgen, um diese zu erhalten.
Die Voraussetzungen um die Prozesskostenhilfe zu erhalten können Sie auf folgender Internetseite nachlesen : klicken Sie hier
Der Antrag auf Prozesskostenhilfe kann unter folgender Adresse heruntergeladen werden : hier
Für den Antrag werden folgende Unterlagen benötigt, die zum ersten Termin mitgebracht werden sollten :
-
Kopie des Personalausweises
-
Kopie des Familienstammbuches
-
Kopie der letzten Einkommenssteuererklärung
-
Kopien der drei letzten Gehaltsabrechnungen
-
Belege eventueller Sozialhilfen
-
Kopie des Scheidungsurteils, falls Unterhalt bezahlt wird
Rechtsschutzversicherung
Die Honorare können in bestimmten Fällen ganz oder teilweise von einer Rechtsschutzversicherung übernommen werden.
Versicherungsschutz kann im Rahmen einer spezifischen Rechtsschutzversicherung oder im Rahmen eines anderen Versicherungsvertrags (Hausversicherung, Autoversicherung, Kreditkarte, etc) gegeben sein.
Der Rechtsstreit muß dem Versicherungsunternehmen gemeldet werden. Werden die Kosten übernommen erteilt die Versicherung eine Deckungszusage. Die Wahl des Rechtsanwalts steht frei.
©2020 par CABINET Géraldine LENAERTS.